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Unterweisung Brandschutzhelfer

Der Brandschutz im Betrieb sollte für jeden Unternehmer oder Leiter eines Betriebes ein sehr wichtiges Thema sein.

 

Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention verlangen auch für Brandschutzhelfer eine regelmäßige Unterweisung, mindestens jährlich.

 

Brandschutzhelfer, die regelmäßig unterwiesen werden sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Betriebssicherheit. Sie können Menschenleben retten und Sachwerte schützen.

 

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Foto: Paulwip / pixelio.de

 

Die Unterweisung bezieht sich auf den Inhalt der Brandschutzhelferausbildung.

 

Wir können die Unterweisung der Brandschutzhelfer mit der Befähigung des Brandschutzbeauftragten, aber auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem praktischen Wissen und Erfahrung aus 40 jähriger aktiver Tätigkeit in einer freiwilligen Feuerwehr einer Kreisstadt, langjährig in Führungsposition, kompetent anbieten. Das Wissen über echte Sachlagen und Brände macht unsere Ausbildung besonders Realitätsnah.

 

Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter direkt im Betrieb, dies ist Betriebsbezogen und für die Mitarbeiter angenehm, da keine weiten Anreisen notwendig sind und keine Anreisekosten entstehen.