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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz nimmt in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert ein.

 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Unternehmer für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen und die Arbeitsschutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Er muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen oder bei kleineren Betrieben selbst die entsprechenden Ausbildungen absolvieren (Unternehmermodel).

 

Die Rechtssicherheit bei der Einhaltung und Umsetzung der umfangreichen Gesetze, Verordnungen und Regelwerken ist heute ein wichtiger Unternehmensfaktor und kann ggf. erhebliche Kosten oder gar Strafen vermeiden.

 

Sichere Arbeitsplätze bedeuteten aber auch zufriedene Mitarbeiter und dies erhöht erwiesenermaßen die Leistungsbereitschaft und das Ansehen des Betriebes.

 

Weniger Ausfallzeiten durch Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen rechnen sich aber auch für jeden Betrieb direkt bei der Lohnfortzahlung und durch weniger produktive Ausfallzeiten.

 

Deshalb sollte der Arbeitsschutz nicht als Pflichtaufgabe gesehen werden, sondern vielmehr als Chance den Betrieb sicherer und dadurch attraktiver für die eigenen und neue Mitarbeiter zu machen.

 

Unser Büro kann Sie bei arbeitsschutzrechtlichen Fragen und Aufgaben kompetent und mit langjähriger Erfahrung beraten. Außerdem sind wir Mitgliedsbetrieb im VDSI, Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit und eine regelmäßige Fortbildung ist für uns eine wichtige und gerne wahrgenommene Aufgabe. Dies lassen wir uns auch regelmäßig vom VDSI durch ein Zertifikat bestätigen.