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Betriebliche Unterweisungen

Das Arbeitsschutzgesetz fordert im § 12, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten jährlich ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen müssen.

 

Diese Unterweisungen müssen bei Einstellungen, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien, vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden.

 

Wir können diese Leistung kompetent, rechtssicher für sie durchführen. Auf Wunsch gerne auch speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.