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Ausbildung und Unterweisungen von Bedienern von Hubarbeitsbühnen

Zum führen von Hubarbeitsbühnen ist eine Ausbildung nach der DGUV Regel 100-500 (BGR 500) -Beitreiben von Arbeitsmitteln, Kap. 2.10 und dem DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen erforderlich.

 

Diese Vorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1) verpflichtet den Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung, speziell für die Bediener von Hubarbeitsbühnen, durchgeführt wird.

 

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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Diese jährliche Unterweisung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen können wir Ihnen als von der Berufsgenossenschaft ausgebildeter und zugelassener Ausbilder kompetent und rechtssicher, auf Grundlage der aktuell gültigen Vorschriften und speziell auf Ihren Betrieb abgestimmt anbieten.

 

Wir kommen zu ihnen in den Betrieb und unterweisen ihre Mitarbeiter / Bediener. Das spart Kosten und ist für ihre Mitarbeiter angenehm, da sie keine langen Wege auf sich nehmen müssen.

 

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach der Unterweisung eine Teilnahmebescheinigung sowie das Unternehmen eine Zweitfertigung.