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Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen

Zum Führen / bedienen von Hubarbeitsbühnen ist eine Ausbildung nach der DGUV Regel 100-500 (BGR 500) - Beitreiben von Arbeitsmitteln, Kap. 2.10 und dem DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen erforderlich.

 

Diese Ausbildung zu Bedienern von Hubarbeitsbühnen können wir Ihnen als von der Berufsgenossenschaft ausgebildeter und zugelassener Ausbilder kompetent und rechtssicher, auf Grundlage der aktuell gültigen Vorschriften, mit großer Erfahrung und auf Ihren Betrieb abgestimmt anbieten.

 

Der Bediener braucht zudem auch eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens, die den Arbeitsbereich und das zu bedienende Gerät beinhaltet. Hierbei können wir sie unterstützen.

 

Die DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1) verpflichtet außerdem den Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung, speziell für Bediener von Hubarbeitsbühnen durchgeführt wird. Auch hier können wir sie unterstützen.

 

Zudem ist eine Betriebsanweisung für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen erforderlich. Auch hier können wir sie unterstützen.

 

Wir kommen zu ihnen in den Betrieb und bilden ihre Mitarbeiter direkt vor Ort aus. Das spart Kosten, ist Betriebsbezogen und ist für ihre Mitarbeiter angenehm, da sie keine langen Wege auf sich nehmen müssen.

 

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach der Ausbildung ein Zertifikat und einen Bedienerausweis, das ihn berechtigt ein Flurförderzeug zu bedienen. Gerne stellen wir auch zusätzlich Bedienerausweise in Scheckkartenformat aus.

 

Das Unternehmen erhält eine Zweitfertigung des Zertifikates.