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Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen (Staplern)

Zum Führen von Flurförderzeugen (Staplern) ist eine Ausbildung nach der DGUV Vorschrift 43 (BGV D 27) - Flurförderzeuge und der DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erforderlich.

 

Diese Ausbildung zu Bedienern von Flurförderzeugen (Staplern) können wir Ihnen als von der Berufsgenossenschaft ausgebildeter und zugelassener Ausbilder kompetent und rechtssicher, auf Grundlage der aktuell gültigen Vorschriften, mit großer Erfahrung und auf Ihren Betrieb abgestimmt anbieten.

 

Der Bediener braucht zudem auch eine schriftliche Beauftragung des Unternehmens, die den Arbeitsbereich und das zu bedienende Gerät beinhaltet. Hierbei können wir Sie unterstützen.

 

Diese Vorschriften, insbesondere die DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1) verpflichtet den Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung, speziell für Bediener von Flurförderzeugen (Staplerfahrer) durchgeführt wird. Auch hier können wir Sie unterstützen.

 

Zudem ist eine Betriebsanweisung für das Bedienen von Flurförderzeugen erforderlich. Auch hier können wir Sie unterstützen.

 

Wir kommen zu ihnen in den Betrieb und bilden Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort aus. Das spart Kosten, ist Betriebsbezogen und ist für ihre Mitarbeiter angenehm, da sie keine langen Wege auf sich nehmen müssen.

 

Jeder Teilnehmer erhält von uns nach der Ausbildung ein Zertifikat und einen Bedienerausweis, das ihn berechtigt ein Flurförderzeug zu bedienen. Gerne stellen wir auch zusätzlich Bedienerausweise in Scheckkartenformat aus.

 

Das Unternehmen erhält eine Zweitfertigung des Zertifikates.